Allgemeine Mietbedingungen
AMB für Silbervermietung. Hier auch zum downloaden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen AMB sind Grundlage für alle Verträge über die mietweise Überlassung von versilberten Waren durch die Einzelfirma Claudia Kontur Silberverleih (kurz CKS), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Mieter/Kunde anerkennt ausdrücklich, diese Bedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, so dass diese Vertragsinhalt geworden sind. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für CKS nur dann bindend, wenn CKS ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Für Verbrauchergeschäfte iSd §1 KschG gelten diese AMB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.
2. Vertragsannahme
Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme des Kunden mit dem Inhalt dieser AMB zustande. Die Schriftform gilt auch dann als erfüllt, wenn die Bestellung/Annahme per E-Mail erfolgt.
3. Preise
Der Mietzins für die bei CKS zur Vermietung zur Verfügung stehenden Waren/Objekte, sowie die Kosten allfälliger Nebenleis-tungen sind der jährlich aktualisierten Preisliste zu entnehmen. Das gesamte Produktsortiment ist im Internet unter http://www.silberverleih.com/Silberware unter der Angabe der Circa-Größe, namentlich bezeichnet und bildlich dargestellt.
4. Leistungen von CKS/Verzug
Im Fall, dass Vertragsware vom Vormieter beschädigt wurde oder diese in Verlust geraten ist, ist CKS berechtigt einzelne Ver-tragsgegenstände durch gleichwertige oder höherwertige zu ersetzen.
Im Fall des von CKS zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des Vertragspartners hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn CKS oder deren Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden von CKS ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 10% des Gesamtmietzinses begrenzt. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5. Anlieferung/Aufbau/Übergabe der Vertragsware
Die Anlieferung der Vertragsware erfolgt ausschließlich zur vereinbarten Zeit an die vereinbarte Lieferadresse, ebenerdig bis hinter die erste verschließbare Türe. Eine allfällige Zwischenlagerung der Vertragsware muss fachmännisch gesichert durchge-führt werden.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Parkplätze zur direkten Anlieferung (zum Be- und Entladen) zur Verfü-gung stehen und die Transportwege frei von Barrieren sind.
Die Parteien bestätigen durch Unterschrift auf der Beilage 1, die integrierender Bestandteil des Vertrages ist, die ordnungsgemäße Übergabe/Übernahme der Vertragsware (Lieferschein/Übergabeprotokoll).
Im Fall der Selbstabholung der Vertragsware ist der Kunde für den sachgemäßen Transport der Vertragsware verantwortlich und trägt die Gefahr von der Übernahme bis zur Rückstellung der Ware am Sitz von CKS. Im Fall der Abholung der Vertragsware durch einen Stellvertreter des Mieters, hat sich dieser urkundlich auszuweisen.
6. Rücktritt durch CKS
Im Fall, dass der gesamte Mietzins samt Kaution nicht 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem im Mietvertrag genannten Konto von CKS gutgebucht ist, ist CKS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall, dass der Kunde die Vertragsware zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Lieferadresse nicht übernimmt, ist CKS berechtigt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 Stunden, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen, sind 100 % des Gesamtmietpreises zu entrichten.
7. Rücktritt des Kunden/Vertragsstorno
Der Kunde kann durch einseitige schriftliche Erklärung vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: bei Rücktritt bis zu zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn sind 30 % des Gesamtmietpreises zu entrichten, bei Rücktritt bis zu einem Monat vor Veranstaltungsbeginn 50 %, bei Rücktritt ab 21 Tagen bis Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtmietentgelts.
8. Rückgabe/Abholung der Vertragsware
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, übernimmt CKS die Vertragsware am Übergabeort zum vereinbarten Rückgabe-zeitpunkt in gereinigtem Zustand. Zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückgabe unterfertigen die Parteien einen Rückgabe-schein. Soferne der Kunde bei der Rückgabe nicht persönlich vor Ort ist, hat er für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Augenscheinliche Beschädigungen an der Vertragsware oder augenscheinliche Verluste werden im Rückgabeschein dokumentiert. Da Beschädigungen an der Vertragsware grundsätzlich erst nach gründlicher Reinigung in den Geschäftsräumen von CKS erkenn-bar sind, ebenso wie der Verlust von einzelnen Kleinteilen (insbesondere Besteck) behält sich CKS eine spätere Schadensgeltend-machung ausdrücklich vor.
9. Nachträgliche Rechnungslegung/Rückstellung der Kaution
Nachträglich zu verrechnende Leistungen oder Schadenersatzbeträge werden von CKS binnen einer Woche in Rechnung gestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass CKS den Rechnungsbetrag von der angewiesenen Kaution einbehält. Der freiwerdende Kautionsbetrag wird spätestens am Tag der Rechnungslegung auf jenes Konto retourniert, von welchem die Kaution zur Anwei-sung gebracht wurde.
10. Sorgfältige Behandlung und Reinigung der Vertragsware
Bei der Vertragsware handelt es sich um antike versilberte Ware; zum Teil um unwiederbringliche Unikate. Der Kunde verpflich-tet sich, die Vertragsware mit dem Wert der Ware entsprechender Sorgsamkeit zu behandeln. Im Fall besonderer Bedienungsan-forderungen ist die Vertragsware nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Dem Kunden ist die Untervermietung der Vertragswa-re oder deren unentgeltliche Weitergabe an Dritte untersagt.
Der Kunde hat die Vertragsware in gereinigtem Zustand übernommen. Er ist verpflichtet, die Ware im selben Zustand zurückzu-stellen. Die versilberte Ware darf ausschließlich händisch, mittels beigestelltem Reinigungsschwamm, gereinigt und von Lebens-mittelresten befreit
werden. In Fällen, dass die Vertragsware stark verunreinigt zurückgestellt wird, verrechnet CKS für den zusätzlichen Reinigungs-aufwand 5 % des Gesamtmietzinses.
11. Haftung von CKS
Die Vertragsware ist versilbert und wird mit Silberputzmittel gereinigt. CKS übernimmt keine Haftung im Fall von Allergien gegen diese Materialien bzw. Chemikalien.
Die Haftung von CKS beschränkt sich auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Vertragsware entstanden sind, haftet CKS nicht.
12. Haftung des Kunden für Beschädigung und Verlust der Vertragsware
Der Kunde haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder im selbst verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet Beschädigungen umgehend anzuzeigen. Dem Kun-den ist es untersagt beschädigte Ware selbst zu reparieren. CKS ist berechtigt die beschädigte Ware von einem Fachmann reparie-ren zu lassen und die Reparatur dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Im Fall von Verlust der Vertragsware werden nachstehende pauschale Schadenersatzbeträge (Nettobeträge) in Rechnung gestellt: je Euro 5.000,00 für mit XL gekennzeichnete Produkte (unwiederbringliche Unikate von hohem Wert), je Euro 300,00 für alle anderen Produkte (Kleingegenstände mit Ausnahme von Besteck), Euro 100,00 für Besteck (je Teil).
CKS ist berechtigt, vom Kunden Sicherheiten (ZB Versicherungen, Kaution, Bankgarantie) zu verlangen. CKS ist berechtigt, für die Dauer der Veranstaltung vor Ort anwesend zu sein oder sich durch Sicherheitspersonal vertreten zu lassen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Zur Entscheidung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag und den aufgrund dieses Vertrages abgeschlossenen Rechts-geschäften, einschließlich solcher über ihr Bestehen oder Nichtbestehen, sind ausschließlich die sachlich zuständigen Gerichte in der Landeshauptstadt Salzburg berufen.
14. Daten
Die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, gemietete bzw. gelieferte Produkte, Stück Anzahl, Preis, Liefertermine, Zahlung- und Mahndaten, etc.) werden von CKS elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, des Angebots, der Auftragsannahme oder dieser AMB bedürfen der Schriftform. Auch ein Abgehen von dieser Formerfordernis bedarf der Schriftform.
Alle Erklärungen rechtsverbindliche Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragsteiles zu erfolgen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AMB und dem Mietvertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet

